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Semesterarbeit über Cannabis in der Schweiz

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1 Was ist Cannabis

1.1 Botanik

Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Pflanzengattung Hanf. Hanf (Cannabis sativa) bildet zusammen mit Hopfen die Familie der Cannabaceae und ist eine zweihäusige Pflanze. Das heisst, dass es sowohl männliche als auch weibliche Pflanzen gibt. Die weiblichen Pflanzen sind stärker entwickelt, dichter belaubt und reifen später als die männlichen. Früher wurde die Hanfpflanze fälschlicherweise als Nessel- oder auch als Maulbeergewächs klassifiziert. Cannabis hat zwei Unterarten, das Cannabis ruderalis und die harzreiche Cannabis indica.

Cannabis kommen bis auf die Regenwälder und die Polargegenden auf der ganzen Welt vor. Am besten gedeiht Hanf in gemässigtem, feuchtem Klima. Hanf ist eine robuste und schnellwüchsige Pflanze, die in 100 bis 120 Tagen je nach Klima 2 bis 6 Meter hoch wird. Die Wurzel besteht aus einer ca. 30 bis 40 cm langen Pfahlwurzel, von der zahlreiche, bis zu 2 Meter lange Seitenwurzeln abgehen und den Boden somit hervorragend aufzulockern vermögen. Am besten sind tiefgründige, humöse, kalkhaltige und stickstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung für den Anbau geeignet.

1.2 Chemie

Es sind über 460 Bestandteile der Cannabispflanze bekannt. Die wichtigsten 4 Bestandteile sind:

  • Delta 9, Tetrahydrocannabinol (THC)
  • Cannabidiol (CBD)
  • Cannabinol (CBN)
  • Cannabigerol (CBG)

Diese Bestandteile können chemisch synthetisiert werden, um so medizinischen, therapeutischen Zwecken dienen zu können. Der Hauptbestandteil, das THC, ist von Pflanze zu Pflanze verschieden.

THC ist ein ätherisches Öl und somit wasserunlöslich (löst sich nur in Fetten oder verschiedenen Kohlenstoffverbindungen wie Alkohol oder Zucker).

2 Geschichte in der Schweiz

Der Anbau und die Nutzung von Hanfprodukten basiert in der Schweiz auf einer langen Tradition. Bis Anfang dieses Jahrhunderts wurde der indische Hanf (Cannabis indica) wegen seines wertvollen Faserstoffes angebaut, um Textilien daraus zu produzieren. Aus den Körnern gewann man Öl. In der allgemeinen Medizin nutzte man ihn für diverse therapeutische Zwecke. Und auch in einigen Regionen des Landes verschmähten die Bauern ihre "Sonntagspfeife" nicht, die mit besonderem Tabak gefüllt war.

Mit der Ankunft synthetischer Faserstoffe auf dem Markt trat der Hanf ein wenig in den Hintergrund. Das Betäubungsmittelgesetz von 1951 setzte der "Sonntagspfeife" ein Ende, indem es das Cannabis in die Klasse der abhängig machenden Betäubungsmittel einstufte und demnach die Gesundheit erheblich gefährdete.

Seitdem gehört Cannabis - wie Morphium, Kokain, Halluzigene und Amphetamine - zu den vom Gesetz verbotenen Substanzen. Der Gebrauch (Anbau, Vertrieb, Genuss) ist strafbar.

Trotz der Kriminalisierung des Cannabis hat sein Genuss nie ganz seine Anhänger verloren. In den 60er Jahren zögerten einige Konsumenten nicht, sich mit einem Joint im Mund zur Schau zu stellen, wie z.B. in Deutschland oder den Niederlanden, um dem Beispiel vieler Amerikaner zu folgen. Im Rahmen der Hippie-Generation symbolisierte der Cannabis-Genuss die Weigerung, sich der Gesellschaftsstruktur anzupassen. Es entstand die sogenannte "Hanf-Kultur" mit ihren eigenen Ritualen, in der der Genuss von Haschisch und Marihuana eine wesentliche Rolle spielte.

Doch die nachlassenden Hippie-Proteste, die zunehmende Individualisierung des Genusses und der Vorstoss härterer Drogen (z.B. Heroin) in den 80er Jahren bewirkten einen diskreteren Konsum, so dass Cannabis ein wenig in den Hintergrund gedrängt wurde.

In letzter Zeit gibt es wieder vermehrt Anhänger, die den Erfolg der Pflanze der 60er Jahre wieder aufleben lassen wollen. Neben Versuchen, den Industriehanf wieder anzubauen, existieren diverse Initiativen von z.B. Agrikulturgenossenschaften, die für den legalen Verkauf geringer Mengen Haschisch und Marihuana eintreten. Es hat sich quasi eine Lobby für den Verkauf und Genuss der Hanfprodukte gebildet.

3 Cannabis als Nutzpflanze

3.1 Samenernte

Hanfsamen enthalten grosse Mengen an Proteinen und essentiellen Fettsäuren. Nur Soja weist einen höheren Gehalt an Eiweissen auf. Für essentielle, ungesättigte Fettsäuren wäre Hanf der unübertroffene Spitzenlieferant. Zudem lässt sich der bei der Pressung entstehende Rückstand, der Hanfsamenkuchen, nach dem Mahlen oder dem Versetzen mit Malz in Kuchen, Brot oder Eintopfgerichten verwenden. Da Hanfsamen kein oder nur geringste Mengen an THC aufweisen, kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Hanf wäre also auch geeignet, die Probleme in der Dritten Welt zu bekämpfen.

Als nachwachsender Rohstoff mit hoher Biomasseproduktion könnte sich Hanf auch zum "Retter" unserer Atmosphäre entwickeln. Die für unser Ökosystem unerlässlichen Reservoire an gebundenem Kohlenstoff blieben nahezu unbehelligt. Aus Hanf lassen sich Öle (z.B. als Dieselersatz) und somit auch andere Flüssigbrennstoffe wie Methanol und Benzin herstellen. Durch Pyrolyse entstandene Holzkohle wäre ebenso denkbar und leicht herzustellen. Zusätzlich treten bei der Verbrennung keine Schwefelemissionen auf, die für den Sauren Regen verantwortlich gemacht werden.(Aus dem Hanf, der auf einem Hektar angebaut wird, können 4000–9000 l Öl gewonnen werden. Dabei beachte man, dass in den USA ca. 35 Millionen Hektar und in der EG ca. 30 Millionen Hektar Brachland liegen).

Farben und Lacke könnten fast nur aus Hanf anstatt aus Ölderivaten hergestellt werden.

3.2 Faserernte

Papierherstellung aus Hanf könnte das Abholzen der Wälder aufhalten. Unsere ozongeschädigten "grünen Lungen" hätten die Chance, sich zu erholen. Ausserdem liefern 0,4 Hektar Hanf die gleiche Menge Zellstoffaser wie 1,6 Hektar Holz. Für jeden Hektar Hanf könnten zwölf ausgewachsene, ehrwürdige Bäume stehenbleiben. Hanfpapier wird säurefrei hergestellt (zerfällt also nicht), kann durch H2O2 gebleicht werden (anstatt Chlorbleiche) und muss nicht mit hochreaktiven Chemikalien auf Schwefelbasis behandelt werden (beim Holz zum aufbrechen des Lignins notwendig), ausreichend ist ein Sodaprozess. Aufgrund der langen Faserlänge ist Hanfpapier reissfester und hervorragend zur Herstellung feiner Papiersorten geeignet (z.B. Banknoten). Zigarettenpapier, das nur aus Hanf hergestellt wird, liefert dafür den besten Beweis.

Die Nutzung von Hanffasern für Bekleidungs- und Heimtextilien kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Schon vor vielen tausend Jahren wurden sie zu Garnen versponnen, um daraus Seile und Stoffe herzustellen. So wurden die ältesten Funde von gewebten Stoffen und Schnüren aus Hanf auf 6000 v. Chr. datiert. Hanffaserprodukte haben eine hohen Reiss- und Nassfestigkeit. Zudem besitzen Hanfkleider die Fähigkeit 95% der UV-Strahlung abzuhalten, Hanfplanen sogar 100%, wogegen normale Kleidung nur zwischen 30 und 90% absorbiert. Hanffasern müssen nicht mit chemischen Mitteln behandelt werden, um sie weiterzuverarbeiten, wie zum Beispiel Baumwolle.

"Hempstone", das sich wie Kunststoff anfühlt und auch so aussieht, wird ohne Zugabe von Prozesshilfsmitteln nur aus Wasser und Zellulosefasern hergestellt. Die Fasern stammen aus den nachwachsenden Rohstoffen Hanf oder Flachs, die wegen ihrer ökologischen Vorteile als Ausgangsmaterial besonders geeignet sind. Der Werkstoff ist damit zu 100% sowie mehrmals recyclierbar. Er kann auch kompostiert und thermisch verwertet werden.

Der als Nebenprodukt bei der Fasergewinnung entstehende Brei enthält einen Zelluloseanteil von 70–80%. Zellulose ist ein biologisch abbaubares Polymer, aus dem u.a. auch Zellophan, Zelluloid und Rayon (anstelle von Nylon) hergestellt werden können. Es müssten somit keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Hanffasern liefern besonders strapazierfähige, haltbare Bodenbeläge, die bei Bränden kein Gift freisetzen und keine allergischen Reaktionen hervorrufen.

4 Cannabis als Medizin

Die Verwendung von Hanf als Heilpflanze stand schon in alten chinesischen und hinduistischen Heilmittelbüchern und Keilschrifttafeln des Mittleren Ostens. Auch die antiken Ärzte Dioscorides und Galen befassten sich mit Cannabis als Heilmittel. In einigen Kulturen, besonders in Asien, werden die verschiedenen Pflanzenbestandteile bis heute zu medizinischen Zwecken eingesetzt.

Cannabis ist kein Wundermittel. Erkrankungen können nicht geheilt, aber eventuell wirkungsvoll gelindert werden.

Bei Anorexie (Appetitlosigkeit) und Kachexie (Auszehrung) im Rahmen einer AIDS-Erkrankung verbessert Cannabis den Appetit und führt zur Gewichtszunahme bereits bei Dosierungen unterhalb der psychisch wirksamen Schwelle. Dies kann lebensverlängernd wirken. Zudem steigert es das allgemeine Wohlbefinden.

Bei Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebschemotherapie, aber auch bei Strahlentherapie und AIDS wirkt es antiemetisch (brechreizhemmend). Viele Patienten sprechen auf herkömmlich brechreizhemmende Medikamente nicht an. Cannabis kann helfen, die mit schweren Nebenwirkungen einhergehende Behandlung besser zu ertragen.

Bei Querschnittserkrankungen kommt es nicht selten zu spastischen Lähmungen, d.h. oft schmerzhafter Tonussteigerung der Muskulatur mit Zunahme der Steifheit. Cannabispräparate wirken über Effekte auf das zentrale Nervensystem muskelrelaxierend und entspannend. Spastik, Schmerz und Steifheit nehmen ab. Auch viele der Multiple-Sklerose-Kranken leiden unter Spastizität. Cannabis wirkt im Gegensatz zu anderen muskelrelaxierenden Präparaten nicht nur antispatisch, sondern auch antiataktisch. Es harmonisiert den Bewegungsablauf. So zeigt es gute Wirkung bei dystonischen Störungen wie muskulärem Schiefhals (Torticollis spasticus) und beim Tourette-Syndrom. Muskelzittern wird vermindert.

Viele Menschen leiden an chronischen Schmerzen, einige mit problematischen, schwer zu behandelnden Schmerzkrankheiten. Viele Menschen mit starken chronischen Schmerzen sind untertherapiert. Zum Teil vertragen sie Opiate schlecht. Zum Teil sprechen sie, etwa bei Migräne, nicht oder nicht ausreichend auf die verwendeten Schmerzmittel an. Viele Patienten berichten von ihren Erfolgen mit Marihuana.

Auch viele Glaukom(Grüner Star)-Patienten bekommen ihren erhöhten Augeninnendruck mit den verfügbaren Mitteln nicht hinreichend gesenkt, um vor einer drohenden Erblindung geschützt zu sein. Einem Teil der Patienten gelingt dies mit Hanf. Der augeninnendrucksenkende Effekt von Cannabis wurde in Amerika zufällig im Rahmen der Drogenforschung entdeckt als man untersuchte, ob die Pupillen sich nach Marihuana-Konsum erweiterten oder verengten.

Weitere mögliche Anwendungsgebiete für Cannabis sind Asthma und Epilepsie. Der antibiotische Effekt kann möglicherweise zur Herstellung von Hautsalben genutzt werden.

Hanf als Medizin zeigt für viele Anwendungsbereiche hinreichende, medizinische Wirkungen unterhalb der psychisch wirksamen Schwelle; bei niedriger Dosierung sind Dosissteigerungen nicht erforderlich (nur geringe Toleranzentwicklung); ist ein sicheres Medikament. Der therapeutische Index - das Verhältnis von wirksamer zu tödlicher Dosis - ist mit 1 zu 20.000 so günstig wie bei fast keinem anderem Medikament; kann viele synthetische Medikamente bei verschiedenen Anwendungsbereichen ersetzen.

5 Cannabis als Droge

5.1 Arten

5.1.1 Marihuana

Unter Marihuana versteht man ein tabakartiges Gemisch aus den getrockneten Blättern und Blüten der weiblichen Cannabispflanze.

Es gibt Marihuana-Sorten ("Kongo-Gras", "Kenia-Gras"), die kräftigem Haschisch an Wirkung kaum nachstehen, während andere ("Acapulco Gold") wesentlich milder sind.

5.1.2 Haschisch

Haschisch ist THC-haltiger als Marihuana, da es nur aus dem Harz der Pflanze besteht. Das begehrte Harz stammt aus den mikroskopisch kleinen Drüsenköpfchen der oberen Laubblätter. Wenn diese durch Überdruck platzen, fliesst das Harz aus und überzieht die Blättchen mit einem klebrigen Film. Bei der Ernte gehen die Cannabis-Bauern zur Blütezeit mit Lederschürzen oder Lederhosen durch die Hanffelder. Dabei bleibt das Harz am Leder kleben und kann mit dem Messer wieder abgeschabt werden. Dann wird es zu größeren Stücken geknetet und in Leinen eingenäht.

Je nach Anbaugebiet, das der Kenner meist schon der Farbe entnehmen kann, sofern das Haschisch rein ist, unterscheidet man zwischen "Grünem Türken", "Rotem Libanesen" (zwei mildere Sorten), "Schwarzem Afghan" und "Dunkelbraunem Pakistani" (zwei starke Sorten).

Das heute auf dem Markt erhältliche Haschisch stammt, in Form gepresster Harzplatten, aus dem Vorderen Orient (Türkei, Libanon), Afghanistan, Nepal, Indien, Pakistan und Vietnam.

5.1.3 Haschischöl

Haschischöl ist eine zähe Flüssigkeit mit einem äußerst hohem Anteil am Wirkstoff THC. Haschischöl dient meist zum Aufputschen minderer Sorten, wird aber häufig zum "Kochen" verwendet. Die Erzeugung dieses Öls mit Rauschwirkung ist eine relativ aufwendige und teure Prozedur und daher sehr selten zu finden.

5.2 Konsumation

Der Cannabiswirkstoff THC kann auf drei verschiedene Arten eingenommen werden. In der Regel geschieht das durchs Rauchen, seltener in Getränken oder im Gebäck. THC kann auch intravenös, was hauptsächlich nur zu Forschungszwecken verwendet wird, eingenommen werden.

5.2.1 Rauchen

Der "Joint" ist wohl die bekannteste Methode Cannabis zu Rauchen. Prinzipiell gleicht der Aufbau einer Zigarette. In das Mundstück stecken viele Konsumenten eine Art Filter (z.B. ein zusammengerolltes Stück festes Papier). Dieser soll verhindern, daß zum einen Tabak oder Hasch-Krümel in den Mund gelangen und zum anderen dient er als Verlängerungsstück, damit die Glut bis zum Ende brennen kann und kein Hasch unnütz im "Stummel" verbleibt. Als Blättchen werden meist besonders lange oder aus Maispapier hergestellte Sorten verwendet. Maispapier hat dabei ein besonders gutes Brandverhalten. Cannabisprodukte werden normalerweise zusammen mit Tabak geraucht. Tabak wird dabei zuerst auf einem Stück Papier ausgebreitet. Das Haschisch wird über einem Gasfeuerzeug erhitzt und mit den Fingerspitzen auf den Tabak gebröselt. Marihuana wird dagegen zerkleinert zum Tabak gegeben. Anschliessend wird alles gut vermischt und zu einem Joint gedreht.

Marihuana und Haschisch werden des öfern auch in Pfeifen, Chillums, usw. geraucht. Das Chillum ist eine indische Art der Pfeife. Im Gegensatz zur europäischen Pfeife ist sie grade gebaut und wird beim Rauchen senkrecht gehalten. Der kühlere Rauch setzt sich nach unten ab und wird als erstes in die Lunge gesaugt, wo er so besser kondensieren kann.

Wasserpfeifen(auch Bong genannt) gibt es in den verschiedensten Formen und Ausführungen. Der Rauch wird vor dem Einatmen durch eine Flüßigkeit(meist Wasser) gezogen, wodurch er gereinigt und abgekühlt wird. Durch diese Filterung wird verhindert, daß ein großer Teil der reizenden Stoffe die Lunge erreicht. Da häufig Marihuana und Haschisch mit Tabak geraucht wird, wird so beispielsweise auch das Nikotin ausgefiltert, da Nikotin in Wasser löslich ist, nicht aber der Wirkstoff THC!

5.2.2 Oral

THC ist nicht wasser-, aber fett- und alkohollöslich, daher sind die Butter und der Alkohol die geeigneten Grundlagen zum Auslösen und Aktivieren des THC-Anteils.

Dabei wird beim Kochen häufig das Haschisch dem Marihuana vorgezogen. Das Kochen mit Cannabisprodukten basiert in der Regel auf einer bestimmten Menge THC-Butter, die dann im weiteren wie ganz normale Butter verwendet wird. Das Essen von Cannabisprodukten hat meist eine stärkere und längere Wirkung auf den Konsumenten. Daher sollte man auf keinen Fall mit der Dosierung übertreiben, sondern sich lieber von unten her experimentell an seine optimale Dosierung herantasten.

Der THC-Wirkstoff kann durch heisses Wasser verflüssigt werden, so dass er als kleine Öltröpfchen im Wasser schwimmt. So gut wie jedes Getränk wird daher heiss zubereitet und sollte auch in diesem Zustand konsumiert werden. Der Cannabisgeschmack harmoniert recht gut mit Zimt. Nachdem Haschisch beispielsweise in Butter oder Fett gelöst wurde, kann man das Gemisch zu einem Kakao, Tee oder Kaffee verarbeiten. Durch entsprechende Zutaten (Eierlikör, Zucker, Milch, usw.) wird der Geschmack bestimmt. Einige Konsumenten lösen kleine Haschisch-Krümel in Rum auf, indem sie den Rum erhitzen. Der "Hasch-Rum" kann anschliessend in Getränke vermischt werden (beispielsweise Tee).

5.3 Wirkung

Das Cannabis wirkt auf das zentrale Nervensystem ein. Das lymbische System des Gehirns, sowie Hirnanhang und Kleinhirn werden betroffen, ebenso andere Partien des Körpers, wie zum Beispiel Magen-Darm-Funktionen.

5.3.1 Kurzfristig

Die am häufigsten berichteten körperlichen Wirkungen des Cannabisgebrauchs sind eine mehr oder minder ausgeprägte Mundtrockenheit, spürbare Beschleunigung des Herzschlages bis hin zu deutlichem, gelegentlich auch unangenehm erlebtem Herzklopfen. Darüber hinaus kann es zu Anfällen von Heisshunger, vor allem von Hunger auf Süsses kommen.

Der Einfluss von Hanf auf die Sinne wird meist als besonders beeindruckend beschrieben. Beim Sehen werden die Farben in der Regel sehr viel klarer und leuchtender erlebt. Das Hören, das Erleben von Klang und insbesondere von Musik werden ebenfalls intensiviert.

Oft treten auch Details, auf die sich die Aufmerksamkeit des Betrachters, Zuhörers richtet, sehr stark in den Vordergrund und dominieren den Gesamteindruck fast völlig.

Nicht nur Gerüche werden intensiver erlebt, sondern auch das mit diesem Sinn eng verbundene Geschmackserlebnis verändert sich und erscheint dem Konsumenten deutlich verfeinert und intensiviert.

Auch der Sex wird als intensiver erlebt beschrieben.

Die Stimmung wird meist von einem entspannten Glücksgefühl, von Heiterkeit bis hin zur Albernheit bestimmt.Häufig stellt sich eine lose Folge unzusammenhängender Gedanken ein. Bei etwas höheren Dosierungen kann es zum subjektiven Erleben des Einseins mit der umgebenden Natur, zu ekstatischen, visionären aber auch zu meditativen, kontemplativen Zuständen kommen. Da die Grenze zwischen Bewusstsein und Unterbewusstsein durchlässiger wird, können vermehrt Erinnerungen an längst vergessen geglaubte Erlebnisse im Bewusstsein auftauchen.

In der Regel kommt es nur beim Konsum sehr hoher Dosen zu optischen und akustischen Halluzinationen.

Wie ein Rausch erlebt wird, ist im allgemeinen von den folgenden Faktoren abhängig: von der Dosis, von der Umgebung, in der konsumiert wird, und von der inneren Einstellung zur Droge.

5.3.2 Langfristig

Das Rauchen von Cannabis kann zu Lungenschäden führen(chronische Bronchitis). Es können auch verschiedene Krebsarten im Rachenbereich entstehen. Diese sind im Vergleich zum Schaden durch gewohnheitsmässiges Tabakrauchen aber eher als gering einzustufen. Schädigung des Immunsystems und der genetischen Information (nicht eindeutig erwiesen), Hormonstörungen können auch eintreten. Die Leistung des Kurzzeitgedächtnisses ist unter Einfluss von Cannabis reduziert. Es findet eine Verringerung der Aufnahmefähigkeit statt,(Aufmerksamkeits- und Konzentrationschwierigkeiten). Bei manchen Personen führt es zu Persöhnlichkeitsveränderungen, Demotivation und Desinteresse an der Umwelt. Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis praktisch nicht zu beobachten. Psychische Gewöhnung tritt gelegentlich auf. Insbesondere wenn Cannabis zu häufig im Übermass eingenommen wird, kann es in Einzelfällen zu sogenannten Flashbacks, Rauschzuständen ohne vorherige Drogeneinnahme, kommen. Cannabis reichert sich in fettreichem Gewebe an, somit ist der THC-Wirkstoff mehrere Wochen im Körper und kann die verschiedenen Zustände können über längere Zeit anhalten. Diese Anreicherung baut sich nur sehr langsam ab, so dass das THC noch im Blut nachweisbar bleibt. Im Urin kann der regelmässige Konsum noch wochenlang nachgewiesen werden, selbst wenn zum Zeitpunkt der Probe nicht konsumiert wurde. Bei langjährigen Gewohnheitsrauchern verschwinden viele der genannten Wirkungen oder werden zumindest als schwächer empfunden. Bislang ist keine tödliche Überdosis von Cannabis bekannt. Wie man im Text sehen kann, kommt das Wort “können” relativ oft vor. Das hängt davon ab, dass die Wirkungen je nach Person(psychisch und physisch) anders sind.

6 Gesetzgebungen

6.1 Gesetzgebung in der Schweiz (Betäubungsmittel Gesetz)

6.1.1 Allgemein

Wer vorsätzlich unbefugt Betäubungsmittel anbaut, herstellt, umwandelt, lagert, versendet, anbietet, verkauft, besitzt, ... wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.

In schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr womit eine Busse von bis zu 1 Mio. Franken verbunden werden kann.

Früher war die Limite für einen "schweren Fall" auf 4 kg Haschisch festgelegt. Das Bundesgericht hat aber diese Limite aufgehoben, d.h. es gibt im Zusammenhang mit Cannabis keinen schweren Fall mehr.

(siehe: Art.19 des BetmG der Schweiz)

6.1.2 Besitz

Jeglicher Besitz von Marihuana oder Haschisch ist in der Schweiz verboten.

(siehe: Art.19 des BetmG der Schweiz)

6.1.3 Konsum

Art.19b

Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt

Der Konsum von Marihuana / Haschisch ist in der Schweiz nach Artikel 19 des Betäubungsmittel Gesetzes verboten und somit strafbar. Der Richter kann aber von einer Strafe absehen, wenn es sich um "geringfügige Mengen" handelt und nur der eigene Konsum vorbereitet oder Marihuana / Haschisch zum gemeinsamen Konsum gratis abgegeben wurde. Der Richter kann ebenfalls von einer Strafe absehen, wenn es sich um einen "leichten Fall" handelt oder sich der Täter wegen Konsums von Marihuana / Haschisch in ärztlicher Behandlung ist.

Definitionen (sind abhängig vom zuständigen Richter):

"geringfügige Mengen" 0,5 - 2g Haschisch (z.B. wenn 4 Leute zusammen einen Joint rauchen, der 2g Haschisch beinhaltet).
"leichter Fall" z.B. einer, der das erste Mal rauchte und einsieht, dass es nicht gut war.

6.1.4 Anbau

Der Anbau von Cannabis, der nicht zur Herstellung von Betäubungsmitteln dient, ist legal. Um das zu kontrollieren wurde eine Richtlinie des THC Gehalts (0,5%), das eine Pflanze, welche nicht zur Betäubungsmittelherstellung verwendet wird haben darf, festgelegt. Das Problem daran ist, dass in der Schweiz bisher noch keine Cannabis-Pflanze auftauchte, welche diesen Wert unterschreitet.

(siehe Art.8 des BetmG der Schweiz)

6.2 Gesetzgebung in anderen Ländern

6.2.1 Deutschland

Strenggenommen ist in Deutschland der Konsum von Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis) völlig legal, denn im Betäubungsmittelgesetz wird der Konsum nie erwähnt. Aber es ist ja auch schwierig, Drogen zu konsumieren ohne sie zu besitzen, was wiederum auch in Deutschland verboten ist. Die Definitionen der Mengen sind auch unterschiedlich, so ist in Deutschland z.B. eine "geringe Menge" je nach Bundesland zwischen 2 und 30g. Ansonsten gelten im Grossen und Ganzen die gleichen Strafbestimmungen wie in der Schweiz, sie sind im Gesetz nur anders aufgeschrieben.

Ein paar Beispiele der Ähnlichkeit:

§ 29.
5. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

§ 35.
1. Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, dass er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Massregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.

6.2.2 Niederlande

In den Niederlanden ist der Besitz und Konsum von Cannabis eigentlich auch illegal. Bis vor kurzem wurden allerdings bis zu 30g toleriert. Auf Druck der EU wurde diese Richtlinie auf 5g heruntergesetzt. Die Inhaber der Coffeeshops sind berechtigt, bis zu einem Kilogramm Marihuana und Haschisch zu besitzen.

7 Umfrage

Um herauszufinden, wieviel die Schweizer Bevölkerung über Cannabis bzw. Hanf weiss, haben wir eine kleine Umfrage gemacht. Wir teilten die Bevölkerung in 3 Altersklassen auf: -25 Jahre; 25-50 Jahre; 50+ Jahre. Es wurden 110 Umfragebögen ausgefüllt. Davon sind 75 Jugendliche, 25 von der mittleren Altersklasse und 10 von der obersten Altersklasse. Bei der Betrachtung der Resultate ist zu beachten, dass wir in unserer obersten Altersklasse sehr wenig Antworten erhielten und deshalb keine Auswertung machen konnten. Es kam auch öfters mal vor, dass keine Antworten kamen, weil das Wort Cannabis / Hanf bei der Person unbekannt war (allerdings nur in der obersten Altersklasse!).

7.1 Wieviel weiss die Bevölkerung über Cannabis?

Das Wissen über Cannabis befindet sich bei den Befragten so zwischen Mittel und Schlecht, das heisst, die Meisten wissen zwar, dass Cannabis eine Pflanze ist und dass es als Droge gebraucht wird, aber viel weiter geht das allgemeine Wissen nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, in welchem Berufsfeld der Befragte arbeitet und ob er in der Stadt, der Agglomeration oder auf dem Land wohnt.

Sehr wenige sind gut orientiert. Diese wissen aber dann gleich sehr viel über Cannabis. Sie wissen, dass es in erster Linie eine Nutzpflanze ist, welche man auch als leichte Droge verwenden kann. Ausserdem sind sie darüber informiert, dass man von Haschisch nicht körperlich abhängig werden kann.

Bei den 25 - 50 Jährigen stellte sich heraus, dass viele Eltern relativ gut informiert sind, was höchstwahrscheinlich auf die Aufklärungskampagnen an den Schulen zurückzuführen ist.

7.1.1 Das Wissen aller Befragten

7.1.2 Das Wissen der Jugendlichen

7.2 Erfahrungen mit Cannabis

53,3% der Jugendlichen bis 25 Jahre sagten uns, dass sie öfters mal Haschisch konsumieren. Daneben sind nur gerade 13,3% welche nur einmal probiert haben, dann aber nicht in den regelmässigen Konsum eingestiegen sind. Auch hier macht es keinen Unterschied, ob die Befragten auf dem Land, oder in der Stadt und ihrer Umgebung wohnen.

Bei den 25 - 50 Jährigen sieht das ganz anders aus. Hier habe 48% noch nie Haschisch probiert. 42% haben einmal probiert oder waren einmal starker Konsument von einer der Drogen. Nur der kleine Rest der noch übrig bleibt konsumiert noch ab und zu Haschisch.

7.3 Legalisierung von Cannabis?

Von den von uns befragten Personen sind 82% für eine Legalisierung von Cannabis. Es gibt eine auffällige Ansammlung von "Legalisierungs - Gegnern" unter den Jugendlichen aus den Agglomerationen.

7.3.1 Die häufigsten Argumente gegen die Legalisierung

  • DROGE!
  • Es kommen Touristen in die Schweiz nur um einmal ungestört Haschisch zu konsumieren.
  • Es ist eine Einstiegsdroge.
  • Der Konsum steigt an.

7.3.2 Die häufigsten Argumente für die Legalisierung

  • Cannabis sollte mit dem Alkohol gleichgestellt werden, da es weniger schädlich ist und nicht süchtig macht.
  • Es ist keine "richtige" Droge.
  • Die Kriminalität würde sinken, da man nicht schon sowieso im illegalen Bereich ist.
  • Wer es haben will, der soll es bekommen. / Jeder ist für sich selber verantwortlich.
  • Cannabis ist ein Medikament / hat heilende Wirkungen.
  • Der Staat hat eine bessere Kontrolle (wie beim Alkohol)
  • Die kriminalisierung von Cannabis ist kontraproduktiv / Illegale Sachen haben für Jugendliche einen Reiz, dann machen sie es noch eher.
  • Die "Kiffer" müssen sich nicht in der Drogenszene aufhalten, wo auch harte Drogen angeboten werden.
  • Es gibt weniger soziale Probleme.
  • Die Polizei hat besseres zu tun als Marihuana- / Haschisch- Konsumenten nachzulaufen.

8 Persönliche Meinung

Cannabis ist keine Einstiegsdroge, zumindest nicht von Natur aus. Das einzige diesbezügliche Problem liegt darin, dass harte Drogen öfters auch in den gleichen Dealerszenen angeboten werden, wo auch Marihuana und Haschisch verkauft wird.

Es gibt viele Gründe, warum sich immer wieder Menschen zum Gebrauch harter Drogen verführen lassen. Der wichtigste ist wohl die Neugier, nicht unwesentlich ist aber auch der Grund, da von den Drogenbeauftragten immer wieder behauptet wird, Cannabis mache süchtig und sei enorm schädlich. Haben Jugendliche erst einmal Erfahrung mit Marihuana oder Haschisch gesammelt und festgestellt, dass dies Lügen sind, dann gehen viele davon aus, da auch die anderen Warnungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Cannabis kann auch als Nutzpflanze genutzt werden kann. Jack Herrer, ein Hanfzüchter und Autor, schrieb in seinem Buch folgendes:
"Wenn wir, um unseren Planeten zu retten und den Treibhauseffekt umzukehren, künftig auf alle fossilen Brennstoffe und petrochemischen Produkte ebenso verzichten wollen wie auf die Abholzung unserer Wälder zur Gewinnung von Papier und landwirtschaftlichen Nutzflächen, dann gibt es nur eine Pflanze, die als nachwachsender Rohstoff dazu in der Lage ist, den größten Teil an Papier, Textilien und Nahrungsmitteln sowie des privaten und industriellen Energieverbrauchs zu liefern, und die zugleich die Umweltverschmutzung eindämmt, die Böden verbessert und unsere Luft reinigt: es ist ein alter Gefährte, der dies schon immer getan hat - Cannabis, Hanf "

Der Anbau zu Industriezwecken ist in der Schweiz legal, allerdings fehlen uns die Industrien, die die Endprodukte herstellen. Das hängt bedingt davon ab, dass der Anbau in den meisten ausländischen Staaten verboten ist und es eine grosse Konkurrenz zur jetzigen Industrie wäre.

Konsequent wäre also, Cannabis zu legalisieren!

Vorteile einer Cannabis-Legalisierung:

  • Die Funktion von Cannabis als Einstiegsdroge würde in meister Hinsicht aufgehoben.
  • Die Polizei könnte sich besser auf die Szene der harten Drogen konzentrieren.
  • Die Qualität des vermarkteten Marihuana/Haschisch könnte staatlich kontrolliert werden wie beim Tabak. So würden die Konsumenten nochmals geschützt.
  • Die Kiffer würden nicht zu Kriminellen gemacht!

Nachteile einer Cannabis-Legalisierung:

  • Es würden mehr Leute Cannabis konsumieren.
  • Der Drogenturismus würde in der Schweiz extrem steigen. (Solange der Marihuana/Haschisch-Konsum nur in der Niederlande und der Schweiz legal wäre.)

9 Anhang

9.1 Auszüge aus dem BetmG der Schweiz

9.2 Quellenverzeichnis